Pflege-Engel Janz

Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, können jederzeit eine Beratung in den eigenen 4 Wänden abrufen. Unser Pflegepersonal wird Sie besuchen und Sie bezüglich unserer Leistungen, wichtiger/notweniger Dokumente oder sonstigen Anliegen beraten.

Ein Anspruch auf Beratung besteht ebenfalls für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die nach § 45a Absatz 4 SGB XI regelmäßig bis zu 40% des Pflegesachleistungsbetrages für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag umwidmen (Umwidmungsbetrag).

Wir Unterstützen und geben Hilfestellungen bei Behördengängen, Arztbesuchen und sonstigen individuelle Leistungen.

Betreuungsdienst zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Beratung und Hilfe

Pflege-Engel Janz

Fühlen Sie sich überfordert, benötigen Hilfe oder einfach eine Auszeit? Wachsen Ihnen die alltäglichen Aufgaben über den Kopf? Wir helfen Ihnen und übernehmen für Sie die häusliche Pflege und Betreuung, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen.

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir informieren Sie...

... über die Ihnen zustehenden Leistungen und Finanzierungshilfen der Pflege- und Krankenversicherung, sonstiger Leistungsträger, sowie über Möglichkeiten für stationäre und teilstationäre Einrichtungen in der Region.

Wir beraten Sie...

... vertraulich, kompetent, persönlich, unbürokratisch und individuel - gerne auch bei Ihnen Zuhause. Wir geben Ihnen Pflegetipps zum Umgang mit Demenz, Lagerungstechniken oder Ernährung. Außerdem beraten wir Sie in allen Anliegen rund um die häusliche Pflege.